Als Warenempfänger sind Sie bei der Anlieferung verpflichtet, …
- … die Menge und den Zustand der gelieferten Ware zu kontrollieren.
- … Fehlmengen und Beschädigungen auf dem Frachtbrief des Fahrers zu vermerken.
- … dem Verkäufer innerhalb von 24 Stunden Fehlmengen und Beschädigungen zu melden.
Beachten Sie hierzu auch den roten Aufkleber, der am Paket angebracht ist!